Stornierungsfonds Camping de Watertoren
Deckung der Annulierungskosten:
- Tod, schwere Krankheit oder schwere Unfallverletzung des Versicherten, seiner Familienmitglieder 1. oder 2.
- Nach Abschluss der Versicherung festgestellte Schwangerschaft, die durch eine Schwangerschaftsbescheinigung nachgewiesen werden kann, und/oder Komplikationen bei Schwangerschaft.
- Materielle Beschädigung (Schaden an Sachen/materiellen Objekten) am Eigentum oder der Mietwohnung des Versicherten oder am Unternehmen, in dem er arbeitet, wodurch seine Anwesenheit dringend erforderlich ist.
- Der Versicherte erhält unerwartet eine Mietwohnung zur Verfügung gestellt, jedoch nicht früher als 30 Tage vor Beginn des Arrangements, vorausgesetzt, der Versicherte war länger als 10 Wochen vor Abschluss der Reservierung als Wohnungssuchender registriert.
- Kauf einer Wohnung, sofern der Übergabetermin innerhalb von 60 Tagen vor Beginn der Reise liegt.
- Ein medizinisch notwendiger Eingriff, den der Versicherte, sein Partner oder ein bei ihm wohnendes Kind unerwartet vornehmen lassen muss.
- Tod innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Reise eines Haustieres (ausschließlich Hund, Katze oder Pferd) des Versicherten.
- Zwangsweise Umzug des Versicherten aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit oder Veränderung des Arbeitsplatzes.
- Arbeitslosigkeit des Versicherten nach einem festen Arbeitsverhältnis infolge einer unfreiwilligen Kündigung, sofern das Kündigungsdatum spätestens 1 Monat nach Ende der gebuchten Reise liegt.
- Annahme einer neuen Anstellung durch einen arbeitslosen Versicherten von mindestens 20 Stunden pro Woche für eine Dauer von mindestens einem halben Jahr oder unbefristet, wenn dadurch seine Anwesenheit während des Arrangements erforderlich wird.
- Unerwartete Einladung des Versicherten zu einem Examen oder einer Nachprüfung, die nur während des Arrangements stattfinden kann.
- Ein unvorhergesehenens Ereignis von außen, wie ein Unfall, Diebstahl oder Brand innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Arrangements, durch das das für die Reise bestimmte Privatfahrzeug des Versicherten ausfällt und nicht rechtzeitig repariert werden kann.
- Endgültiges Zerbrechen der Ehe des Versicherten, wofür ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Gleichgestellt ist die Auflösung eines notariell beurkundeten Partnerschaftsvertrages.
- Das unerwartete Abholen eines Adoptivkindes, sofern die Adoption durch die Vermittlung einer offiziellen, in den Niederlanden zugelassenen Stelle zustande gekommen ist.
UNGENUTZTE URLAUBSTAGE:
- Abbruch des Aufenthalts: Wenn die Reise aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses (wie Krankheit, Unfall oder Tod) oder durch eine schwere Beschädigung der gemieteten Unterkunft vorzeitig beendet werden muss und diese nicht mehr nutzbar ist. Die maximale Erstattung beträgt 40 Tage.
- Unvorhergesehene Krankenhausaufnahme: Wenn der Versicherte unerwartet ins Krankenhaus muss (mindestens eine Übernachtung) und die Reise deshalb nicht abgebrochen werden kann. Alle Krankenhaustage innerhalb der Mietzeit gelten dann als nicht in Anspruch genommene Aufenthaltstage. Diese Deckung gilt nur für den betroffenen Versicherten, seine mitversicherten Familienmitglieder oder einen mitreisenden Versicherten. Die maximale Erstattung beträgt 40 Tage.
- Gesamtdeckung: Die maximale Erstattung für alle Versicherten zusammen entspricht höchstens der Leistung für 4 Familien und wird anteilig nach dem versicherten Betrag aufgeteilt.
EINSCHRÄNKUNGEN:
- Vorbestehende Krankheiten: Krankheiten, Leiden die beim Versicherten, seinen Mitbewohnern oder Familienangehörigen 1. oder 2. Grades in den drei Monaten vor Abschluss der Versicherung bestanden oder bereits Beschwerden verursacht haben, sind ausgeschlossen.
Ohne abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung oder bei einem Grund, der nicht zu den oben genannten Ereignissen gehört, gelten folgende Regeln: Wenn der Reisende die Vereinbarung vor dem Beginn des Aufenthalts storniert, ist er eine pauschale Entschädigung schuldig.
Dies gilt nicht, wenn der Grund für die Stornierung in einer Preiserhöhung liegt, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt ist – mit Ausnahme von Preisänderungen durch Steuern, Abgaben oder andere Lasten, die auch den Reisenden betreffen. Höhe der Entschädigung:
- Stornierung bis 3 Monate vor Anreise: 15 % des vereinbarten Preises
- Stornierung bis 2 Monate vor Anreise: 50 % des vereinbarten Preises
- Stornierung bis 1 Monat vor Anreise: 75 % des vereinbarten Preises
- Stornierung innerhalb 1 Monats vor Anreise: 90 % des vereinbarten Preises
- Stornierung am Anreisetag: 100 % des vereinbarten Preises
Die Entschädigung wird anteilig zurückerstattet (abzüglich Verwaltungskosten), wenn der Platz durch einen Dritten für denselben Zeitraum oder einen Teil davon reserviert wird und in diesem Zeitraum keine weiteren Plätze verfügbar sind.